
Um frei von den Beschränkungen und Vorschriften der gesetzlichen Krankenkassen zu bleiben, habe ich die Praxis als reine Privatpraxis etabliert. Beachten Sie hierzu bitte Folgendes:
Als Kassenpatient mit ärztlicher Verordnung erfolgt die Behandlung auf eigene Rechnung. Die Behandlungen werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet. Diese müssen somit selbst bezahlt werden, es sei denn, Sie haben eine entsprechende Zusatzversicherung. Dauer und Anzahl der Behandlungen bestimmen Sie ganz nach Ihrem Ermessen.
Privatpatienten benötigen eine ärztliche Verordnung (Rezept) für die Behandlungen. Sie können die Rechnung dann wie gewohnt bei Ihrer privaten Krankenkasse einreichen und erstatten lassen.